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Reinigungsservice6 min Lesezeit20. April 2026

Treppenhausreinigung: Wer ist zuständig und was kostet ein professioneller Service?

Wer muss das Treppenhaus reinigen? Wir klären die Rechtslage, zeigen typische Kosten und erklären, wann ein professioneller Dienst sinnvoll ist.

Sauberes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Gebäudes. Wer dort wohnt oder arbeitet, bemerkt sofort, ob der Eingangsbereich gepflegt wird. Doch wer ist eigentlich für die Reinigung zuständig — Mieter, Vermieter oder eine externe Firma? Und was kostet ein professioneller Service? In diesem Ratgeber klären wir die Rechtslage und zeigen, wann ein professioneller Reinigungsdienst die bessere Wahl ist.

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig — und was sagt das Mietrecht?

Die Zuständigkeit für die Reinigung des Treppenhauses ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von den vertraglichen Vereinbarungen im Mietverhältnis und in der Gemeinschaftsordnung ab.

Im Mietverhältnis kann der Vermieter die Reinigung der Gemeinschaftsbereiche per Mietvertrag auf die Mieter übertragen — in Form eines Reinigungsplans oder Kehrwochensystems. Allerdings: Ohne eine eindeutige vertragliche Regelung kann die Reinigungspflicht nicht ohne Weiteres auf die Mieter abgewälzt werden. Gerichte haben in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass eine bloße Erwähnung im Kleingedruckten nicht ausreicht — die Klausel muss klar, verständlich und für den Mieter zumutbar sein.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum — also auch für Treppenhäuser, Flure und Eingangsbereiche — verantwortlich. In der Praxis wird diese Aufgabe oft an einen professionellen Reinigungsdienst vergeben, da die Organisation eines verlässlichen Kehrwochensystems bei vielen Eigentümern und wechselnden Mietern schwierig ist.

Für Gewerbeobjekte gilt: Der Eigentümer oder die Hausverwaltung ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Gemeinschaftsflächen verantwortlich. Sauberkeit ist hier auch ein Faktor für den Ruf des Unternehmens und die Zufriedenheit gewerblicher Mieter.

Was sagt das Mietrecht konkret? Nach §535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch ein sauberes Treppenhaus. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf Mieter ist zwar zulässig, aber nur bei klarer vertraglicher Vereinbarung. Fehlt diese oder wird sie vom Mieter nicht erfüllt, muss der Vermieter handeln — und kann im Zweifelsfall auf einen professionellen Dienst zurückgreifen, dessen Kosten er als Betriebskosten auf die Mieter umlegen darf (§2 Nr. 9 BetrKV).

Warum professionelle Treppenhausreinigung sinnvoll ist

Wer auf rotierende Mieter-Reinigungspläne setzt, kennt das Problem: Nicht jeder Mieter reinigt gleich sorgfältig, Urlaub oder Krankheit führen zu Ausfällen, und Streit unter Mietern ist vorprogrammiert. Ein professioneller Reinigungsdienst löst diese Probleme dauerhaft:

Hinzu kommt ein oft unterschätzter sozialer Aspekt: Ein gepflegtes Treppenhaus verbessert das Miteinander im Haus. Wenn Mieter nicht mehr für gegenseitig vermeintlich schlechte Reinigungsleistungen verantwortlich gemacht werden, reduziert sich das Konfliktpotenzial erheblich. Gerade in größeren Anlagen — wie einer WEG mit 130 Mieteinheiten — ist das ein gewichtiges Argument für eine professionelle Lösung.

Auch aus Vermietersicht lohnt sich die professionelle Lösung langfristig: Ein sauber gepflegtes Treppenhaus reduziert die Abnutzung von Oberflächen erheblich. Schmutz, der sich über Monate ansammelt, hinterlässt auf Naturstein oder Feinsteinzeug dauerhafte Spuren. Regelmäßige, fachgerechte Reinigung verlängert die Lebensdauer von Bodenbelägen, Handläufen und Wandfliesen spürbar — und senkt damit die Instandhaltungskosten über die Laufzeit des Mietvertrags.

Ein weiterer Punkt ist der Schutz vor Unfallhaftung. Rutschige Treppenstufen oder ein unbeleuchteter Eingangsbereich können zu Stürzen führen. Wer als Vermieter oder WEG-Verwalter einen professionellen Reinigungsdienst beauftragt hat, der jeden Einsatz dokumentiert, ist im Schadensfall deutlich besser abgesichert als derjenige, der auf einen unzuverlässigen Kehrwochenplan vertraut hat.

Was kostet Treppenhausreinigung — und wie werden die Kosten umgelegt?

Die Kosten hängen von der Größe des Treppenhauses, der Häufigkeit der Reinigung und dem regionalen Preisniveau ab:

GebäudegrößeKosten pro Reinigung
Kleines Gebäude (2–4 Etagen)30–60 €
Mittleres Gebäude (5–8 Etagen)60–120 €
Großes Gebäude (8+ Etagen)Ab 120 €
Monatliche Pauschale (1× wöchentlich)80–250 €/Monat

In Düsseldorf, Monheim am Rhein, Leverkusen und Neuss können die Preise je nach Anbieter variieren. Beim Vergleich sollten Sie auf den Leistungsumfang achten — seriöse Angebote beinhalten neben dem Wischen auch das Reinigen von Fensterbänken, Briefkastenanlage, Handläufen und Türgriffen.

Betriebskostenumlage: Die Kosten für die Treppenhausreinigung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, die Kosten transparent und nachvollziehbar in der Betriebskostenabrechnung auszuweisen. Ein professioneller Reinigungsdienst stellt hierfür ordnungsgemäße Rechnungen aus, die als Beleg dienen. Pauschale oder geschätzte Beträge werden von Gerichten hingegen nicht anerkannt.

Für die Praxis bedeutet das: Bei einer WEG in Monheim am Rhein mit 130 Mieteinheiten kann die regelmäßige Treppenhausreinigung je nach Gebäudekomplex und Häufigkeit zwischen 300 und 600 Euro monatlich kosten — umgelegt auf die einzelnen Einheiten ein überschaubarer Betrag, der klaren Mehrwert schafft.

Was gehört zur professionellen Treppenhausreinigung und wie wählt man den richtigen Dienst?

Ein umfassender Treppenhausreinigungsservice geht über das bloße Wischen der Böden hinaus:

Je nach Vereinbarung kann auch die Reinigung von Aufzugkabinen, Gemeinschaftsräumen und Außenbereichen inbegriffen sein. Manche Anbieter bieten zudem eine Grundreinigung am Jahresanfang oder nach besonderen Ereignissen an — etwa nach Einzügen oder Renovierungsarbeiten, die den normalen Schmutzanfall deutlich erhöhen.

Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten? Bestehen Sie auf einem schriftlichen Angebot, das genau auflistet, welche Bereiche wie oft gereinigt werden. Ein Reinigungsdienst mit Erfahrung in Ihrer Region — etwa in Düsseldorf oder Ratingen — kennt die örtlichen Gegebenheiten und ist schnell vor Ort. Achten Sie auf flexible Intervalle: Nicht jedes Gebäude hat denselben Reinigungsbedarf. Ein guter Anbieter passt die Frequenz an Ihre Situation an — wöchentlich, zweiwöchentlich oder nach Bedarf. Verlangen Sie außerdem eine schriftliche Dokumentation der durchgeführten Reinigungen: Das schützt Sie im Streitfall und gibt Mietern Sicherheit über die erbrachten Leistungen.

Sprechen Sie beim Erstgespräch auch an, wie der Anbieter mit besonderen Situationen umgeht: Was passiert nach einem Umzug, wenn das Treppenhaus verschmutzt wurde? Wie reagiert der Dienst bei Vandalismus oder einem kurzfristigen Mehraufwand? Seriöse Anbieter haben für solche Fälle klare Prozesse und Preisvereinbarungen, statt Sie mit Sonderrechnungen zu überraschen.

Prüfen Sie schließlich, ob der Anbieter für die eingesetzten Reinigungsmittel Sicherheitsdatenblätter vorlegen kann — besonders relevant, wenn im Gebäude Kinder oder Menschen mit Allergien leben. Professionelle Reinigungsunternehmen arbeiten mit Produkten, die auf den jeweiligen Untergrund abgestimmt sind, und können auf Wunsch hypoallergene oder ökologisch zertifizierte Mittel einsetzen.

LRL-Service — professionelle Treppenhausreinigung in Düsseldorf und Region

LRL-Service und Dienstleistungen UG übernimmt die regelmäßige Treppenhausreinigung für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Düsseldorf, Monheim am Rhein, Neuss, Leverkusen und Ratingen. Unsere Einsätze werden dokumentiert, unsere Mitarbeiter sind geschult und versichert.

Wir arbeiten für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und private Vermieter und kennen die besonderen Anforderungen unterschiedlicher Objekttypen — ob kleines Mehrfamilienhaus in Ratingen, Gewerbegebäude in Neuss oder großer Wohnkomplex in Düsseldorf-Oberbilk. Unser Anspruch: Ein Treppenhaus, das wirklich sauber ist — nicht nur auf den ersten Blick, sondern im Detail.

Gerade bei Objekten mit mehreren Hauseingängen oder weitläufigen Tiefgaragenbereichen — wie wir sie etwa am Oberbilker Markt in Düsseldorf mit 90 Stellplätzen betreuen — ist eine koordinierte, regelmäßige Reinigung unverzichtbar. Wir erstellen Ihnen nach einer kostenfreien Objektbesichtigung ein individuelles Angebot — transparent, ohne versteckte Zusatzkosten. Sprechen Sie uns an.

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